Offenlage Bebauungsplan Böhl-Ost III

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südosten des Ortsteils Böhl der Gemeinde Böhl-Iggelheim und beinhaltet die Bebauung beidseits der Leipziger Straße, der Königsberger Straße (nördlich der Zeppelinstraße), der Eisenacher Straße, der Lessingstraße (ab Haus-Nr. 13 bzw. 18), der Weimarer Straße, der Dresdener Straße und der Schifferstadter Straße (Haus-Nummern 4, 6, 11 und 13) sowie die Bebauung nördlich der Zeppelinstraße (Haus-Nummern 12, 14, 16 und 18) und die Bebauung entlang der Straße „Im Korngarten“ (Haus-Nummern 4, 6, 8, 8a, 10, 12 und 14).

Es wird auf den folgenden Lageplan verwiesen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Böhl-Ost III (Neufassung)“


Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen (Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB) hat ergeben, dass der Bebauungsplan „Böhl-Ost III (Neufassung)“ auch bei einer gemeinsamen Betrachtung mit dem Bebauungsplan „Böhl-Ost II (Neufassung)“ keine erheblichen Umweltauswirkungen verursacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Böhl-Ost III (Neufassung)“, bestehend aus

Alle Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom Montag, dem 19.10.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 18.11.2026 auch bei der Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-Iggelheim, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. 

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch an die Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim (E-Mail-Adresse: angela.modolo@boehl-iggelheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-Iggelheim abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
  • dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Böhl-Iggelheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Böhl-Iggelheim, den 28.09.2026

Mit freundlichen Grüßen

Peter Christ
Bürgermeister