Offenlage Bebauungsplan Böhl-Ost II

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südosten des Ortsteils Böhl der Gemeinde Böhl-Iggelheim und beinhaltet die Bebauung beidseits der Berliner Straße, der Königsberger Straße (südlich der Zeppelinstraße), der Danzinger Straße, der Stettiner Straße und der Breslauer Straße sowie der Bebauung südlich der Zeppelinstraße (zwischen Königsberger und Berliner Straße).

Es wird auf den folgenden Lageplan verwiesen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Böhl-Ost II (Neufassung)“

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen (Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB) hat ergeben, dass der Bebauungsplan „Böhl-Ost II (Neufassung)“ auch bei einer gemeinsamen Betrachtung mit dem Bebauungsplan „Böhl-Ost III (Neufassung)“ keine erheblichen Umweltauswirkungen verursacht. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Böhl-Ost II (Neufassung)“, bestehend aus

Alle Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom Montag, dem 19.10.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 18.11.2026  auch bei der Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-Iggelheim, Zimmer 20, während der Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. 

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch an die Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim (E-Mail-Adresse: angela.modolo@boehl-iggelheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-Iggelheim abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
  • dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Böhl-Iggelheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Böhl-Iggelheim, den 28.09.2026

Mit freundlichen Grüßen

Peter Christ
Bürgermeister