Straßenausbaubeiträge

2027Schulstraße
2028Lützelstraße
2029Lessingstraße
2030Ruthenstraße
2031Am Pfaffenpfad

In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.09.2025 wurde beschlossen, folgende Straßen in das vierte Ausbauprogramm (2027 bis 2031) aufzunehmen:

Die Finanzierung erfolgt nach den Vorgaben der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (aktuelle Fassung).



Über Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) werden sog. wiederkehrende Beiträge erhoben. Zum "Ausbau" zählen alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Einrichtungen oder Anlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen.

Die Grundstückseigentümer tragen durch Zahlung der Ausbaubeiträge nur einen Teil der Kosten, die durch Gemeindestraßen verursacht werden. Die notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von der Gemeinde allein getragen.

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