Amtsblatt
Das Amtsblatt dient der Gemeinde Böhl-Iggelheim als Bekanntmachungsmedium für amtliche Bekanntmachungen.

Darüber hinaus sind auch Nachrichten und Terminankündigungen von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie Religionsgemeinschaften im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes zugelassen.
Hierzu verweisen wir auf die Richtlinien über Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Böhl-Iggelheim im nichtamtlichen Teil (Lokale Nachrichten).
