Amtsblatt


Das Amtsblatt dient der Gemeinde Böhl-Iggelheim als Bekanntmachungsmedium für amtliche Bekanntmachungen.

Amtsblatt


Darüber hinaus sind auch Nachrichten und Terminankündigungen von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie Religionsgemeinschaften im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes zugelassen. 

Hierzu verweisen wir auf die Richtlinien über Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Böhl-Iggelheim im nichtamtlichen Teil (Lokale Nachrichten).

Häufig gestellte Fragen

  • Ich habe kein Amtsblatt erhalten. Wohin muss ich mich wenden?

    Sie erhalten das Amtsblatt nicht oder haben Anmerkungen zur Zustellung? Mit der Online-Zustellreklamation können Sie nun auch per Mail Ihre Reklamation direkt beim Fieguth-Amtsblatt-Verlag anbringen. Ansonsten ist Ihre Ansprechpartnerin:

    Karoline Gerner - Amtsblatt Fieguth-Verlag
      0621 / 572 498 38
     karoline.gerner@mediawerk-suedwest.de

  • Wann ist Redaktionsschluss für das Amtsblatt?

    Redaktionsschluss des Amtsblattes ist jeweils freitags, 10.00 Uhr der Vorwoche. Für Sportergebnisse vom Wochenende gilt der Redaktionsschluss bis spätestens montags, 10.00 Uhr. Geänderte Redaktionsschlusszeiten werden gesondert bekanntgegeben. Später eingehende Anzeigen können nicht berücksichtigt werden.

  • Ich möchte eine Anzeige veröffentlichen. Wo muss ich diese hinsenden?

  • In welchem Format kann ich eine Anzeige veröffentlichen?

    Anzeigen und Hinweise von Vereinen werden als Fließtext im nicht-amtlichen Teil des Amtsblattes veröffentlicht und können grundsätzlich nicht öfter als zweimal veröffentlicht werden können. Eine Veröffentlichung von Bildern ist nicht möglich. Gestaltete Veranstaltungshinweise (Plakate) müssen als .jpg oder .png-Datei zugesendet werden und dürfen pro Veranstalter:in und Veranstaltung einmalig und maximal als Viertelseite (Hochkantformat) abgedruckt werden. Halbe oder ganze Seiten bleiben grundsätzlich der Gemeinde und gemeindenaher Einrichtungen sowie Organisationen vorbehalten. Der Herausgeber behält sich vor, Plakate aus Platzgründen nicht zu veröffentlichen.

  • Welche Länge darf ein Artikel haben? 

    Das Amtsblatt ist keine Vereins- oder Sportzeitung; zu ausführliche Texte müssen gekürzt werden (7.2.1 und 7.2.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 27 GemO Hinweise auf Veranstaltungen dürfen nur in Kurzform veröffentlicht werden; Berichte über den Verlauf einer Veranstaltung dürfen grundsätzlich nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden). Bei Sportergebnissen darf nur das reine Ergebnis genannt werden. Die Verwaltung bemüht sich jedoch, wenn möglich, Texte so zu veröffentlichen, wie sie gewünscht werden.

  • Kann mein Verein einen Nachbericht über eine Vereinsveranstaltung veröffentlichen?

    Berichte wie Spendenübergaben, Danksagungen und Nachberichte finden nur dann Berücksichtigung, wenn diese Aktionen von besonderer örtlicher oder kommunaler Bedeutung sind.

  • Wann und wie kann ich eine Titelseite reservieren?

    Titelseiten können immer ein Jahr im Voraus, ab Oktober, bei der Gemeindeverwaltung unter amtsblatt@boehl-iggelheim.de angefragt werden. Früher eigehende Reservierungsanfragen finden keine Berücksichtigung.

    Eine Veranstaltung kann nur einmal auf einer Titelseite beworben werden. Wir weisen darauf hin, dass Hinweise bzw. Mitteilungen seitens der Verwaltung Vorrang bei der Veröffentlichung haben.

    Die Anzeigen für das Titelblatt des Amtsblattes sollten das Format Breite 18,5 cm und Höhe 16,0 cm haben, als .jpg oder .png-Datei vorliegen und bei den angegebenen Maßen eine Auflösung von 300 dpi/pixel haben.

  • Ich möchte eine private oder gewerbliche Anzeige schalten. Wohin muss ich mich wenden?

    Kostenpflichtige Anzeigen von Parteien, Wählergruppen und Bürgerinitiativen sind zulässig und werden nach dem redaktionellen Teil des Amtsblattes abgedruckt. Privatpersonen können mittels einer kostenpflichtigen Anzeige auf Veranstaltungen hinweisen. Auch gewerbliche Anzeigen können kostenpflichtig veröffentlicht werden. Ansprechpartner hierfür ist der Verlag.

    Private Anzeigen           suewe-redaktionsservice@pfalz-medien.de
    Gewerbliche Anzeigen  monika.richter@mediawerk-suedwest.de