Lotse für Arbeitgeber - EAA


Ob Ausbildung, Einstellungsverfahren oder Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters nach längerer Erkrankung oder einem Unfall – wohl jeder Arbeitgeber ist irgendwann mit Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter bzw. diesen gleichgestellten Menschen konfrontiert. 

Die Bundesregierung hat deshalb den Arbeitgebern mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§185a, SGB IX) einen trägerunabhängigen Lotsen zur Seite gestellt, der sie bei allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten informiert, berät und auch bei der Antragstellung unterstützt.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren vom umfangreichen Know-how der Experten und sparen Zeit und Geld: Mit der EAA können alternative Wege der Arbeitskräftegewinnung gefunden werden. Die Chancen, das Fachwissen langjähriger Mitarbeiter nach einer chronischen Erkrankung zu erhalten, steigen. Personalverantwortliche und Führungskräfte werden entlastet und im Umgang mit schwerbehinderten Mitarbeitern unterstützt. Unternehmen können leichter Ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und Kosten für die Ausgleichsabgabe senken.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos, sie wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.