Ob in alten Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Fußböden oder Fensterkitt - Asbest schlummert noch immer in vielen Gebäuden. Ein unsachgemäßer Umgang mit Asbest kann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Deshalb hat der Gesetzgeber Vorschriften zum Umgang mit Asbest erlassen. Diese werden von den Baustellenkontrolleuren der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd auf den Baustellen überprüft. Schwerpunkte der arbeitsschutz- und immissionsschutzrechtlichen Inspektionen sind dabei der fachgerechte Abbruch der asbesthaltigen Baustoffe, die arbeitsmedizinische Vorsorge und das Tragen geeigneter Schutzausrüstung. Die Arbeiten müssen zudem durch eine Aufsichtsperson überwacht werden. Bei Verstößen können Bußgeldverfahren eingeleitet oder Strafanzeige erstattet werden.
Abbruchunternehmen, die mit Asbest umgehen, benötigen eine spezielle Sachkunde für den Umgang mit Gebäudeschadstoffen. Durch diese Asbestsachkundelehrgänge werden Unternehmen legitimiert, unter Aufsicht die fachgerechte Entfernung des Gebäudeschadstoffs durchzuführen. Aufgefallen ist, dass häufig Aufträge für Asbestsanierungen an Unternehmen mit dieser Sachkunde erteilt werden, diese aber die Aufträge an Subunternehmer weitergeben, die unter Umständen nicht zum Umgang mit Asbest berechtigt sind.
Die SGD Süd weist darauf hin, dass mindestens eine Woche vor Beginn der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten beim gewerblichen Umgang mit Asbest dies bei der SGD Süd angezeigt werden muss. In der Anzeige müssen der Ort der Baustelle, der Zeitraum, die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung, die vorgesehene Arbeitsweise und die Entsorgung des Gefahrstoffs mitgeteilt werden.
Abfälle, die asbesthaltig sind, müssen in Big-Packs verpackt auf einer
entsprechenden Deponie angeliefert werden. Die illegale Entsorgung in Feld und
Wald fällt unter die Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörden. Bei Fragen zum
Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen können Sie sich gerne an die SGD
Süd / Baustellenkontrolleure wenden: 06321/99-0.
Weitere Infos:
Vielseitige günstige Eigenschaften von Asbest wie beispielsweise Elastizität, Stabilität, thermische Leitfähigkeit, Hitzebeständigkeit und Alterungsbeständigkeit haben dazu geführt, dass Asbest in zahlreichen Produkten verwendet wurde. Neben vielen günstigen Eigenschaften, gibt es auch eine negative: Die winzigen, nur unter einem speziellen Mikroskop sichtbaren, Asbestfasern sind krebserzeugend und dürfen deshalb nicht eingeatmet werden.
Es wird unterschieden zwischen fest gebundenen Asbestprodukten und schwach gebundenen, wobei die zuletzt genannten wesentlich gefährlicher sind. Sie sind aus vielmehr Fasern zusammengesetzt, die nur leicht in die Matrix eingebunden sind und somit wesentlich empfindlicher sind. Es ist erforderlich, ein Gebäude vor Umbaumaßnahmen oder vor einem Rückbau auf Gebäudeschadstoffe hin von einem Gutachter untersuchen zu lassen.
Beispiele asbesthaltiger Bauteile:
Dacheindeckungen aus Wellasbestzementplatten
Bis 1991 waren diese asbesthaltig, wobei danach noch
"Ladenhüter" in Verkehr gebracht wurden. Jegliche Reinigung,
Überdeckung, Beschichtung ist verboten. Es bleibt nur, die Dacheindeckung zu
belassen oder abzubauen und zu entsorgen. Sobald diese Platten demontiert sind,
werden sie zu Abfall und müssen verpackt und entsorgt werden. Wer
Asbestzementplatten an andere abgibt handelt strafbar, ebenso derjenige, der
sie wiederverwendet.
Fassadenplatten, bis circa 1991 asbesthaltig
Sofern sie abgenommen werden sollen, hat dies behutsam und möglichst
bruchfrei zu erfolgen. Oft werden die Platten abgebrochen und nach unten
geworfen. Unzählige krebserzeugende Asbestfasern werden an jeder Bruchstelle
freigesetzt und im Umfeld verteilt. Eine kostenintensive Reinigung durch ein
Spezialunternehmen ist die Folge.
Häufig sollen durch Witterungsverhältnisse unansehlich gewordene
Fassadenplatten gestrichen werden. Unbeschichtete Fassadenplatten dürfen jedoch
weder gereinigt noch beschichtet (gestrichen) werden.
Beschichtete Fassadenplatten, die bereits eine werksseitig aufgebrachte
Beschichtung haben, dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder beschichtet
werden.
Ein einst auf unbeschichtete Fassadenplatten aufgebrachter Anstrich gilt nicht als Beschichtung.
Im Inneren von Gebäuden können zahlreiche Bauteile aus Asbestzement verbaut sein, wie zum Beispiel
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Abluftschächte
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Rohrleitungen
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Fensterbänke
Hierbei ist eine möglichst zerstörungsfreie Art der Demontage zu beachten. Darüber hinaus gibt es Vorgaben zu Abschottungen beziehungsweise Absaugung bei der Demontage freiwerdender Asbestfasern.
PSF
Relativ neu ist die Problematik asbestbelasteter Putze, Spachtelmassen
und Fliesenkleber, welche vor einem Rückbau ebenfalls beleuchtet werden muss.
In 25 Prozent der Gebäude aus der Zeit vor 1995 sind asbesthaltige Putze,
Spachtelmassen oder Fliesenkleber festzustellen.
Bodenbeläge
Bodenbeläge können asbesthaltig sein. Genannt seien sogenannte
Flex-Platten (Vinyl-Asbestplatten, quadratisch, bunt) oder CV-Beläge, mit
gemusterter Oberseite und auf der Unterseite eine Trägerschicht aus
Weichasbest, oder auch PVC-Bahnenware in stark beanspruchten Bereichen.
Asbesthaltiger Fußbodenkleber
Findet sich häufig unter asbesthaltigen Bodenbelägen. Für dessen
Entfernung gibt es spezielle Fräs- oder Schleifverfahren, die Spezialfirmen
vorbehalten bleiben.
Asbesthaltiger Fensterkitt
In alten Fenstern oder auch in alten Gewächshäusern zu finden. Es ist
ratsam, nach einem erarbeiteten Rückbaukonzept vorzugehen. Zerschlagen, um den
Stahl zu gewinnen, ist unzulässig und führt zu einem Umweltstrafverfahren.
Bituminöse, asbesthaltige Dachbahnen
Auf Flachdächern zu finden. Sie müssen vorsichtig in transportable Stücke
zerteilt und direkt auf der Dachfläche verpackt und zur Entsorgung vorbereitet
werden.
Rohrisolierungen
Gipsummantelte Rohrleitungen bei heißen Medien, innen häufig
krebserzeugende Mineralwolle, die außenliegende Gipsbinde kann asbesthaltig und
schwach gebunden, also besonders gefährlich sein.
Dichtungen
Zwischen Rohrflanschen bei heißen Medien, Entfernung nach bestimmtem
Verfahren.
Brandschäden
Bei Bränden werden zahlreiche Schadstoffe freigesetzt. Einst verbaute
Asbestprodukte spielen hierbei neben PAK, PCP, PCB, KMF und Dioxinen oftmals
eine nennenswerte Rolle. Nach solchen Ereignissen ist ein
Brandschadensanierungskonzept zu erarbeiten, wonach auf die Sanierung von
Brandschäden spezialisierte Unternehmen vorzugehen haben. Hier handelt es sich
auch um Arbeiten in kontaminierten Bereichen, wozu ein weiterer spezieller
Sachkundelehrgang nachgewiesen werden muss.