Asbest-Entsorgung

    Asbest: Vom Wundermittel zum gefährlichen Abfall - Eine unsichtbare Gefahr, seit 1993 verboten und noch immer allgegenwärtig.

    Ob in alten Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Fußböden oder Fensterkitt - Asbest schlummert noch immer in vielen Gebäuden. Ein unsachgemäßer Umgang mit Asbest kann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Deshalb hat der Gesetzgeber Vorschriften zum Umgang mit Asbest erlassen. Diese werden von den Baustellenkontrolleuren der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd auf den Baustellen überprüft. Schwerpunkte der arbeitsschutz- und immissionsschutzrechtlichen Inspektionen sind dabei der fachgerechte Abbruch der asbesthaltigen Baustoffe, die arbeitsmedizinische Vorsorge und das Tragen geeigneter Schutzausrüstung. Die Arbeiten müssen zudem durch eine Aufsichtsperson überwacht werden. Bei Verstößen können Bußgeldverfahren eingeleitet oder Strafanzeige erstattet werden. 

    Abbruchunternehmen, die mit Asbest umgehen, benötigen eine spezielle Sachkunde für den Umgang mit Gebäudeschadstoffen. Durch diese Asbestsachkundelehrgänge werden Unternehmen legitimiert, unter Aufsicht die fachgerechte Entfernung des Gebäudeschadstoffs durchzuführen. Aufgefallen ist, dass häufig Aufträge für Asbestsanierungen an Unternehmen mit dieser Sachkunde erteilt werden, diese aber die Aufträge an Subunternehmer weitergeben, die unter Umständen nicht zum Umgang mit Asbest berechtigt sind. 

    Die SGD Süd weist darauf hin, dass mindestens eine Woche vor Beginn der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten beim gewerblichen Umgang mit Asbest dies bei der SGD Süd angezeigt werden muss. In der Anzeige müssen der Ort der Baustelle, der Zeitraum, die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung, die vorgesehene Arbeitsweise und die Entsorgung des Gefahrstoffs mitgeteilt werden.

    Abfälle, die asbesthaltig sind, müssen in Big-Packs verpackt auf einer entsprechenden Deponie angeliefert werden. Die illegale Entsorgung in Feld und Wald fällt unter die Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörden. Bei Fragen zum Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen können Sie sich gerne an die SGD Süd / Baustellenkontrolleure wenden: 06321/99-0.

    Weitere Infos: 

    Vielseitige günstige Eigenschaften von Asbest wie beispielsweise Elastizität, Stabilität, thermische Leitfähigkeit, Hitzebeständigkeit und Alterungsbeständigkeit haben dazu geführt, dass Asbest in zahlreichen Produkten verwendet wurde. Neben vielen günstigen Eigenschaften, gibt es auch eine negative: Die winzigen, nur unter einem speziellen Mikroskop sichtbaren, Asbestfasern sind krebserzeugend und dürfen deshalb nicht eingeatmet werden. 

    Es wird unterschieden zwischen fest gebundenen Asbestprodukten und schwach gebundenen, wobei die zuletzt genannten wesentlich gefährlicher sind. Sie sind aus vielmehr Fasern zusammengesetzt, die nur leicht in die Matrix eingebunden sind und somit wesentlich empfindlicher sind. Es ist erforderlich, ein Gebäude vor Umbaumaßnahmen oder vor einem Rückbau auf Gebäudeschadstoffe hin von einem Gutachter untersuchen zu lassen. 

    Beispiele asbesthaltiger Bauteile:

    Dacheindeckungen aus Wellasbestzementplatten
    Bis 1991 waren diese asbesthaltig, wobei danach noch "Ladenhüter" in Verkehr gebracht wurden. Jegliche Reinigung, Überdeckung, Beschichtung ist verboten. Es bleibt nur, die Dacheindeckung zu belassen oder abzubauen und zu entsorgen. Sobald diese Platten demontiert sind, werden sie zu Abfall und müssen verpackt und entsorgt werden. Wer Asbestzementplatten an andere abgibt handelt strafbar, ebenso derjenige, der sie wiederverwendet.

    Fassadenplatten, bis circa 1991 asbesthaltig
    Sofern sie abgenommen werden sollen, hat dies behutsam und möglichst bruchfrei zu erfolgen. Oft werden die Platten abgebrochen und nach unten geworfen. Unzählige krebserzeugende Asbestfasern werden an jeder Bruchstelle freigesetzt und im Umfeld verteilt. Eine kostenintensive Reinigung durch ein Spezialunternehmen ist die Folge.

    Häufig sollen durch Witterungsverhältnisse unansehlich gewordene Fassadenplatten gestrichen werden. Unbeschichtete Fassadenplatten dürfen jedoch weder gereinigt noch beschichtet (gestrichen) werden. 

    Beschichtete Fassadenplatten, die bereits eine werksseitig aufgebrachte Beschichtung haben, dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder beschichtet werden. 

    Ein einst auf unbeschichtete Fassadenplatten aufgebrachter Anstrich gilt nicht als Beschichtung. 

    Im Inneren von Gebäuden können zahlreiche Bauteile aus Asbestzement verbaut sein, wie zum Beispiel

    -    Abluftschächte
    -    Rohrleitungen
    -    Fensterbänke 

    Hierbei ist eine möglichst zerstörungsfreie Art der Demontage zu beachten. Darüber hinaus gibt es Vorgaben zu Abschottungen beziehungsweise Absaugung bei der Demontage freiwerdender Asbestfasern. 

    PSF
    Relativ neu ist die Problematik asbestbelasteter Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, welche vor einem Rückbau ebenfalls beleuchtet werden muss. In 25 Prozent der Gebäude aus der Zeit vor 1995 sind asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber festzustellen.

    Bodenbeläge
    Bodenbeläge können asbesthaltig sein. Genannt seien sogenannte Flex-Platten (Vinyl-Asbestplatten, quadratisch, bunt) oder CV-Beläge, mit gemusterter Oberseite und auf der Unterseite eine Trägerschicht aus Weichasbest, oder auch PVC-Bahnenware in stark beanspruchten Bereichen.

    Asbesthaltiger Fußbodenkleber
    Findet sich häufig unter asbesthaltigen Bodenbelägen. Für dessen Entfernung gibt es spezielle Fräs- oder Schleifverfahren, die Spezialfirmen vorbehalten bleiben.

    Asbesthaltiger Fensterkitt
    In alten Fenstern oder auch in alten Gewächshäusern zu finden. Es ist ratsam, nach einem erarbeiteten Rückbaukonzept vorzugehen. Zerschlagen, um den Stahl zu gewinnen, ist unzulässig und führt zu einem Umweltstrafverfahren.

    Bituminöse, asbesthaltige Dachbahnen
    Auf Flachdächern zu finden. Sie müssen vorsichtig in transportable Stücke zerteilt und direkt auf der Dachfläche verpackt und zur Entsorgung vorbereitet werden.

    Rohrisolierungen
    Gipsummantelte Rohrleitungen bei heißen Medien, innen häufig krebserzeugende Mineralwolle, die außenliegende Gipsbinde kann asbesthaltig und schwach gebunden, also besonders gefährlich sein.

    Dichtungen
    Zwischen Rohrflanschen bei heißen Medien, Entfernung nach bestimmtem Verfahren.

    Brandschäden
    Bei Bränden werden zahlreiche Schadstoffe freigesetzt. Einst verbaute Asbestprodukte spielen hierbei neben PAK, PCP, PCB, KMF und Dioxinen oftmals eine nennenswerte Rolle. Nach solchen Ereignissen ist ein Brandschadensanierungskonzept zu erarbeiten, wonach auf die Sanierung von Brandschäden spezialisierte Unternehmen vorzugehen haben. Hier handelt es sich auch um Arbeiten in kontaminierten Bereichen, wozu ein weiterer spezieller Sachkundelehrgang nachgewiesen werden muss.

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