Der Gewässerschutzbeauftragte
Im Sinne des § 21 g Satz 1 WHG, berät er den Benutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können.
Der Gewässerschutzbeauftragte ist berechtigt und verpflichtet,
1. die Einhaltung von Vorschriften zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrolle der Abwassereinrichtungen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb, sowie die Wartung durch Messungen des Abwassers nach Menge und Eigenschaften, durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Messergebnisse.
2.dem Benutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen.
3.auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken.
4.auf die Entwicklung und Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranteils nach Art und Menge sowie umweltfreundliche Produktionen hinzuwirken.
Bachpaten
Gewässer sind ein wichtiger Bestandteil der Natur und der Landschaft.
Sie sind Lebensräume in sich und zugleich Verbindungselement zwischen Biotopen, sozusagen „Lebensadern der Natur“.
Gemäß dem § 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gewässer ein Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
In Rheinland-Pfalz gibt es ca. 15.000 km Wasserläufe. Sie umfassen die großen Ströme, wie z. B. Rhein und Mosel, bis hin zum kleinen Wieselgraben in Böhl-Iggelheim. Aber egal wie groß diese sind; alle sind ökologisch bedeutungsvoll.
Bei der Vielzahl der Gewässer können die offiziellen Stellen nicht überall Unzulänglichkeiten bei den Bachläufen erkennen und dann unterbinden. Deshalb stellt die Mithilfe ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger als „Bachpaten“, eine wertvolle Unterstützung der für den Zustand der Gewässer verantwortlichen Stellen dar.
Dadurch, dass der Bachpate sein Gewässer kennt, weil er es häufig beobachtet, hat er wertvolle Detailkenntnisse und beste Informationen über dessen Zustand. Oft entsteht durch den regelmäßigen Umgang mit dem Objekt sogar eine innere Bindung und eine Identifizierung der Bachpaten mit „ihrem“ Gewässer.
Weil die Bachpaten erfolgreich nach außen wirken, tragen sie den Umweltschutzgedanken in breite Teile der Bevölkerung hinein und fördern damit das Verständnis und das Verantwortungsbewusstsein für die Natur.
Man kann den Bachpaten deshalb eine Vorbildfunktion zuordnen. Und zwar deswegen, weil sie „motiviert“ die Gesellschaft zum „rücksichtsvollen“ Verhalten gegenüber der Natur anregen.
Was aber Bachpaten nicht sein sollen, ist eine Art Umweltpolizei. Sie sollen auch nicht der verlängerte Arm von Behörden sein.
Was sie aber tun sollen, ist:
dem Unterhaltspflichtigen Missstände aufzeigendie Wasserqualität überwachen und beobachteneventuelle Stoffeinträge von der Flächenbewirtschaftung feststellenbei der Erstellung eines Gewässerpflegeplanes mitwirkenund Vorschläge über Renaturierungsmaßnahmen entlang der Uferstreifen machen
Bachpaten in Böhl-Iggelheim
In unserer Gemeinde üben 13 Bachpaten dieses Ehrenamt aus, die ihre Erfahrungen gegenseitig austauschen und die Verwaltung beim Gewässerschutz beraten und informieren.
Dazu lädt die Verwaltung jährlich zu einem Erfahrungsaustausch aller Bachpaten ein.
Im Jahre 2006 fand erstmalig ein sehr fruchtbarer Erfahrungsaustausch mit den Bachpaten der Gemeinde Haßloch statt. Hierbei wurde es als sinnvoll erachtet, dass diese gemeinsame Versammlung künftig alle 2 Jahre abwechselnd, in den beiden Kommunen stattfindet.