Steuern & Abgaben

    Steuern sind Abgaben sind Geldleistungen, die - im Gegensatz zu Entgelten - nicht an eine Gegenleistung gebunden sind. Sie dienen auch nicht einem bestimmten Zweck, sondern sind zur allgemeinen Deckung des Haushalts bestimmt.

    Gewerbesteuer

    Gegenstand der Besteuerung sind der stehende Gewerbebetrieb und der Reisegewerbebetrieb. Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird vom Finanzamt der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert, den der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung beschlossen hat. Daraus ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Diese wird dem Steuerpflichtigen durch schriftlichen Bescheid der Gemeinde mitgeteilt. Vorauszahlungen werden mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Sabrina Flick.

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen. Neben reinen Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich (mit-)genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.

    Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Caroline Liebschner und Frau Bettina Heinstein.

    Hundesteuer

    Mit der Hundesteuer wird das Halten von Hunden besteuert. Sie einmal jährlich pro gehaltenem Hund erhoben. Rechtsgrundlage dafür ist die kommunale Hundesteuersatzung.

    Ihre Ansprechpartnerinnen sind 
    Frau Caroline Liebschner und Frau Bettina Heinstein.

    Vergnügungssteuer

    Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungsteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern, Veranstaltungen und Spielautomaten.

    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Bettina Heinstein.

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

    Für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) werden wiederkehrende Beiträge erhoben. Zum Ausbau zählen alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Einrichtungen oder Anlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen. Die Grundstückseigentümer tragen durch Zahlung der Ausbaubeiträge nur einen Teil der Kosten, die durch Gemeindestraßen verursacht werden. Die notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von der Gemeinde allein getragen.

    Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Petra Hefele und Frau Jessica Schneeweiß.

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