Liegenschaften

    Eine Liegenschaft bezeichnet Grundstücke aller Art, was sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke umfassen kann.

    Die Liegenschaft umfasst sowohl das Grundstück als auch das darauf gebaute Grundstück. Im Bebauungsplan kann für Liegenschaften die private, gewerbliche oder industrielle Bebauung vorgesehen sein.

    Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Caroline Liebschner und Frau Bettina Heinstein.

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