⇑ / Stundung von Forderungen
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Stundung kommunaler Forderungen wenden sie sich bitte unmittelbar an die Stadt- / Gemeindekasse der zuständigen Körperschaft.
Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.
Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus
Anträge / Formulare
In unserem Formularepool finden Sie einen Vordruck zum Thema "Stundung/Ratenzahlung".
Einige dieser Formulare können Sie Online abgeben, andere müssen derzeit leider nach dem Online-Ausfüllen noch persönlich unterschrieben bzw. sogar persönlich abgegeben werden.
Liste der Formulare