Alters- und Ehejubiläen

    Sie feiern ein Altersjubiläum oder einen besonderen Hochzeitstag? Die Gemeinde Böhl-Iggelheim würdigt ihre Bürgerinnen und Bürger gerne zu solchen besonderen Ereignissen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zur Veröffentlichung im Amtsblatt.

    Nach § 50 des Bundesmeldegesetzes in der derzeit geltenden Fassung darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen. 

    Altersjubilare
    Im Böhl-Iggelheimer Amtsblatt werden Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, dann jährlich veröffentlicht. Die Altersjubilare lassen sich bei der Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere Mitteilung an die Verwaltung ist deshalb nicht erforderlich.

    Die Daten dürfen allerdings nicht veröffentlicht werden, wenn der Betroffene dies verlangt.

    Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums im Amtsblatt wünschen, werden gebeten, dies schriftlich im Bürgerbüro mitzuteilen. Hierfür gibt es einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre.

    Hierzu nutzen Sie bitte das Formular „Widerspruch gegen Datenübermittlung“, welches Sie uns ausgefüllt und unterschrieben mit Kopie des Personalausweises zukommen lassen können oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

    Bei Eheleuten ist zu beachten, dass Alters- und Ehejubiläen nicht getrennt werden können und somit gemeinsam zu beantragen sind. 

    Ehejubilare
    Ehejubiläen werden im Böhl-Iggelheimer Amtsblatt zum 50. 60. 65. 70. und 75. Hochzeitstag bekannt gegeben.

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