⇑ / Erschließungsbeiträge erheben
Zuständige Mitarbeiter
Frau Miriam Bisgen

Frau Petra Hefele

Frau Jessica Schneeweiss

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Böhl-Iggelheim
Hier finden Sie Satzungen der Gemeinde Böhl-Iggelheim zum Thema "Erschließungsbeiträge".