Verpflegung

    Täglich (außer Freitags) wird ein ausgewogenes Mittagessen angeboten. Bei der Anmeldung Ihres Kindes an der Schule können Sie die Teilnahme am Mittagessen gleich mit beantragen, sofern Ihr Kind

    • gleichzeitig betreut wird
    • oder an der Ganztagsschule teilnimmt.

    Das Verpflegungsangebot wird vor Ort zubereitet. Die Zusammenstellung erfolgt nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen und unter Beachtung der genauen Nährwerte.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Frau Halbhuber bei der Gemeindeverwaltung 06324 963-116.

    Kosten

    Das Angebot ist kostenpflichtig. Die Monatspauschale beträgt aktuell (Stand September 2022) 60 € pro Monat und ist jeweils für ein gesamtes Schuljahr zu entrichten (auch während der Schulferien, d.h. für alle 12 Monate des Jahres). Es gibt im Bedarfsfall die Möglichkeit, durch das sog. Teilhabe-/Bildungspaket im Jobcenter einen Antrag auf Bezuschussung zu stellen (antragsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II, Berechtigte von Kinderzuschlägen, Wohngeldberechtigte sowie Sozialhilfeempfänger). Auch bei einer länger andauernden Erkrankung Ihres Kindes (d.h. bei mindestens 14 Tagen Abwesenheit) kann eine anteilige Rückerstattung der Kosten beantragt werden. Bitte benachrichtigen Sie in einem solchen Fall die Gemeindeverwaltung, Frau Halbhuber sowie das Sekretariat.

    Falls Sie ihr Kind während des laufenden Schuljahres neu zum Essen anmelden sollten, beachten Sie bitte, dass Ihr Kind erst 2 Wochen später am Schulessen teilnehmen kann. Dies hängt mit den Vorlaufzeiten der bestellten Essensmenge zusammen.


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