Organisatorisches

    Versicherungsschutz

    Die gesetzliche Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Verpflichtung Ihres Kindes zum Schulbesuch stehen. Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass die Schüler während der Unterrichtszeit das Einverständnis eines Lehrers vorausgesetzt zum Verlassen des Schulgeländes berechtigt sind. Es muss allerdings ein triftiger Grund vorliegen. Außerdem erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf den direkten Weg zu und von schulischen Veranstaltungen.

    Nichtteilnahme am Sportunterricht

    Kann Ihr Kind wegen seines Gesundheitszustandes nicht am Sportunterricht teilnehmen, so legen Sie bitte eine schriftliche Begründung bzw. ein ärztliches Attest mit Dauer der Nichtteilnahme vor.

    Wir möchten Sie an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass Uhren und Schmuckstücke für die Dauer des Sportunterrichts abgelegt werden müssen. (Eine Versicherung für die abgelegten Gegenstände gibt es allerdings nicht.) Das Tragen von Schmuckstücken im Sport birgt Gefahren für Ihr Kind.

    Fundsachen

    In der letzten Schulwoche vor den Ferien werden alle Fundsachen im Flur des neuen Schulhauses ausgelegt. Alle Sachen, die danach nicht abgeholt wurden, werden nach den Ferien einem guten Zweck (z.B. der Kleiderstube) zur Verfügung gestellt.

    Schulbuchliste / Schulbuchausleihe

    Vor Beginn eines Schuljahres erhalten alle Eltern eine Schulbuchliste mit allen Büchern und Lehrmitteln, die Ihr Kind für das kommende Schuljahr braucht. Bitte beachten Sie bei der Besorgung / Bestellung, dass diverse Bücher gegen eine Mietgebühr auch ausgeliehen werden können.


     


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