/ Recht und Verbraucherschutz / Verbraucherschutz / Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Böhl-Iggelheim

    In unserem Formularepool finden Sie einen Vordruck zm "Fund oder Verlust".

    Einige dieser Formulare können Sie online abgeben, andere müssen derzeit leider nach dem Online-Ausfüllen noch persönlich unterschrieben bzw. sogar persönlich abgegeben werden.

    Liste der Formulare

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

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