/ Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Internationalen Führerschein beantragen

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Böhl-Iggelheim

    Zuständig ist die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Tel. 0621/5909-0.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
    Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein

    Gebühr: 23,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts

    Gebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Rechtsgrundlage

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