/ Kirchenaustritt

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Zuständig:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.

     

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