Leistungsempfänger
der nachfolgenden Mindestsicherungsleistungen, können sich die Masken im
Rathaus in Böhl-Iggelheim während der Öffnungszeiten abholen:
• Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII
• Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
• Asylbewerberleistung sowie
• Leistungen nach dem SGB II - Hartz IV/Jobcenterleistung
Zur Legitimation bitten wir Sie, Ihren Leistungsbescheid bei der
Abholung mitzubringen.
Bitte halten
Sie zum Schutz von sich selbst und anderen weiterhin die AHA-Regeln „Abstand,
Hygiene, Alltagsmaske“ ein.