Was darf gelagert werden?
Neben Kraftfahrzeugen, dürfen Dinge gelagert werden, die zu diesem KFZ gehören. Darunter fallen Reifen, Dachgepäckträger und Dachboxen oder Wagenheber. Aber auch Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Motoröl oder Scheibenreiniger dürfen dort fachgerecht gelagert werden, wenn sie „haushaltsübliche Mengen“ nicht überschreiten.
Was ist nicht erlaubt?
Eine Garage darf nicht zu einem Büro, Gästezimmer, Partyraum oder zu einer Abstellkammer umfunktioniert werden. Darin ist eine verbotene „Zweckentfremdung“ zu sehen. Aus Sicherheitsgründen dürfen auch Gegenstände wie Gasgrill oder Gasflaschen sowie sonstige gefährliche, explosive und brennbare Stoffe nicht eingelagert werden. Auch eine Hobbywerkstatt darf nicht in eine Garage betrieben werden. Je nach Umfang kann sie als „unzulässige Nutzung“ untersagt werden – selbst, wenn sie nur dafür eingerichtet worden ist, an dem eigenen Auto zu schrauben. Entscheidend ist, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto als Stellplatz genutzt werden kann.