Klagen wegen Hundekot

    Derzeit häufen sich die Beschwerden von Bürgern über Verunreinigungen durch Hundekot.

    In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, die Hinterlassenschaften von Vierbeinern angemessen zu entfernen. Leider wird diese Bitte von vielen Hundebesitzern ignoriert.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verhaltensweise eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

    Hundekotbeutelstationen nutzen

    Die Gemeinde hat an folgenden Stellen im Gemeindegebiet Hundekotbeutelstationen platziert:

    Böhl
    Ortsmittelpunkt
    Ludwigstraße (Schulgässchen)
    Friedhof
    P&R Anlage
    Sommerplatz
    Leininger Straße
    Meckenheimer Straße / Am Mühlbaum
    Iggelheim
    Ortsmittelpunkt / Kerweplatz
    Hintergasse
    Lützelstraße / L528 Grünanlage
    Raiffeisen- / Lützelstraße Verbindungsweg
    Am Böhler Wald
    Waldstraße (Zugang ins Feld)
    Buschgasse Parkplatz
    Hanhofer Straße Anfang Radweg
    Hanhofer Straße Ende Radweg (1. Maxfeldweg)
    Jahnstraße
    In den Mühlgärten / Mühlwiesenstraße Verbindungsweg
    Römerstraße
    Speyerer Straße / Beethovenstraße Verbindungsweg
    Haardtstraße
    Wehlachtstraße

    Bitte nutzen Sie dieses Angebot und werfen Sie die Säcke nicht auf private Grundstücke oder öffentliche Grünflächen. Ansonsten müssen die Säcke über die Restmülltonne entsorgt werden.

    Auch für die Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes ist es eine Zumutung, bei der Pflege von Grünanlagen in Hundekot zu treten oder wenn dieser durch Mäharbeiten großflächig verteilt wird!

    Zum Schluss das Wichtigste in Kürze


    • Hunde sind im bebauten Ortsgebiet angeleint zu führen.
    • Außerhalb des bebauten Ortsgebiets sind Hunde unaufgefordert anzuleinen, wenn jemand entgegenkommt.
    • Lassen Sie Ihren Hund nicht auf Privatgrundstücken sein Geschäft zu verrichten.
    • Beseitigen Sie den Hundekot sachgerecht.

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