In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, die Hinterlassenschaften von Vierbeinern angemessen zu entfernen. Leider wird diese Bitte von vielen Hundebesitzern ignoriert.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verhaltensweise eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Hundekotbeutelstationen nutzen
Die Gemeinde hat an folgenden Stellen im Gemeindegebiet Hundekotbeutelstationen platziert:
Böhl |
Ortsmittelpunkt |
Ludwigstraße (Schulgässchen) |
Friedhof |
P&R Anlage |
Sommerplatz |
Leininger Straße |
Meckenheimer Straße / Am Mühlbaum |
Iggelheim |
Ortsmittelpunkt / Kerweplatz |
Hintergasse |
Lützelstraße / L528 Grünanlage |
Raiffeisen- / Lützelstraße Verbindungsweg |
Am Böhler Wald |
Waldstraße (Zugang ins Feld) |
Buschgasse Parkplatz |
Hanhofer Straße Anfang Radweg |
Hanhofer Straße Ende Radweg (1. Maxfeldweg) |
Jahnstraße |
In den Mühlgärten / Mühlwiesenstraße Verbindungsweg |
Römerstraße |
Speyerer Straße / Beethovenstraße Verbindungsweg |
Haardtstraße |
Wehlachtstraße |
Bitte nutzen Sie dieses Angebot und werfen Sie die Säcke nicht auf private Grundstücke oder öffentliche Grünflächen. Ansonsten müssen die Säcke über die Restmülltonne entsorgt werden.
Auch für die Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes ist es eine Zumutung, bei der Pflege von Grünanlagen in Hundekot zu treten oder wenn dieser durch Mäharbeiten großflächig verteilt wird!
Zum Schluss das Wichtigste in Kürze
- Hunde sind im bebauten Ortsgebiet angeleint zu führen.
- Außerhalb des bebauten Ortsgebiets sind Hunde unaufgefordert anzuleinen, wenn jemand entgegenkommt.
- Lassen Sie Ihren Hund nicht auf Privatgrundstücken sein Geschäft zu verrichten.
- Beseitigen Sie den Hundekot sachgerecht.