Grundsteuer B - Wichtige Information

    In den nächsten Tagen erhalten Grundstückseigentümer ihre neuen Grundsteuerbescheide 2025 auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte.

    Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwertes und dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt Speyer-Germersheim erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.

    Wie geht es weiter?

    Die ausgewiesene Grundsteuer ist an die Gemeinde Böhl-Iggelheim und nicht an das Finanzamt zu zahlen.
    Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

    1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zum Steuerschuldner, zur Zahlung sowie zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim.

    2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Finanzamt Speyer-Germersheim. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

    Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheides nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist in diesem Fall dennoch fristgerecht an die Gemeinde Böhl-Iggelheim zu zahlen.

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