Gewerbesteuer
Gegenstand der Besteuerung sind der stehende Gewerbebetrieb und der Reisegewerbebetrieb. Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird vom Finanzamt der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert, den der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung beschlossen hat. Daraus ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Diese wird dem Steuerpflichtigen durch schriftlichen Bescheid der Gemeinde mitgeteilt. Vorauszahlungen werden mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen. Neben reinen Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich (mit-)genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer. Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf ist Ihr Ansprechpartner Herr Peter Gerbes.
→ Grundsteuerreform - Informationen
→ Grundsteuerreform - Hilfestellungen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung (ab 1. Juli 2022 möglich)
Hundesteuer
Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf ist Ihre Ansprechpartnerin Frau Caroline Liebschner.
Vergnügungssteuer
Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf ist Ihr Ansprechpartner Herr Peter Gerbes.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf sind Ihre Ansprechpartnerinnen Frau Petra Hefele und Frau Jessica Schneeweiß.